Erwerbsminderungsrente Beitrag
erstellt von Ingrid G. Wann
habe ich Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit? Es
müssen die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt
sein. Med.
Voraussetzungen: Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Patiént
nicht mehr als zwischen 3 und 6 Stunden tgl. (5 Werktage) auf nicht absehbare
Zeit arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Patient weniger
als 3 Std. tgl. arbeiten kann. Der Antrag ist bei dem zuständigem Versicherungsträger
zu stellen. Über die medizinischen Voraussetzungen wird aufgrund der Krankheitsunterlagen,
Arztanfragen, Gutachter und evtl. während einer Reha-Maßnahme entschieden.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Wartezeit von 5 Jahren
- 5 Jahre Beitragspflichtige Zahlung - muss erfüllt sein. In den
letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge
für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit. Rente
wegen Erwerbsminderung wird nur befristet bewilligt. Stand
2003, Angaben ohne Gewähr Linktipps: www.vdk.de www.reichsbund.de Beide
Verbände helfen (gegen Beitritt in die Gemeinschaft und Zahlung eines monatlichen
Beitrags) bei nahezu allen Fragen sozialen Rechts. Für chronisch Kranke ist
die Mitgliedschaft in einer der beiden Vereinigungen sehr zu empfehlen.
www.bfa.de www.lva.de Auf
den Seiten der beiden gesetzlichen Rentenversicherungen findet Ihr weitere Infos
und auch ein paar Broschüren, die sich mit dem Thema befassen. ^nach
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