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letzte Aktualisierung am 03.06.08

 

 

Erwerbsminderungsrente
Beitrag erstellt von Ingrid G.

 

Wann habe ich Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
Es müssen die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Med. Voraussetzungen:
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Patiént nicht mehr als zwischen 3 und 6 Stunden tgl. (5 Werktage) auf nicht absehbare Zeit arbeiten kann.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Patient weniger als 3 Std. tgl. arbeiten kann.
Der Antrag ist bei dem zuständigem Versicherungsträger zu stellen.
Über die medizinischen Voraussetzungen wird aufgrund der Krankheitsunterlagen, Arztanfragen, Gutachter und evtl. während einer Reha-Maßnahme entschieden.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Wartezeit von 5 Jahren - 5 Jahre Beitragspflichtige Zahlung - muss erfüllt sein.

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit.

Rente wegen Erwerbsminderung wird nur befristet bewilligt.

Stand 2003, Angaben ohne Gewähr

Linktipps:
www.vdk.de
www.reichsbund.de
Beide Verbände helfen (gegen Beitritt in die Gemeinschaft und Zahlung eines monatlichen Beitrags) bei nahezu allen Fragen sozialen Rechts. Für chronisch Kranke ist die Mitgliedschaft in einer der beiden Vereinigungen sehr zu empfehlen.

www.bfa.de
www.lva.de
Auf den Seiten der beiden gesetzlichen Rentenversicherungen findet Ihr weitere Infos und auch ein paar Broschüren, die sich mit dem Thema befassen.

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