Erwerbsminderungsrente

Manch eine Lupus-Patient*In ist so stark beeinträchtigt, dass sie sich die Frage stellen muss, wie stelle ich einen Rentenantrag? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie läuft das Antragsverfahren ab?  

Bevor der Rentenversicherungsträger den Erwerbsminderungsrentenanspruch prüft, müssen die  (ambulanten und stationären) Rehamassnahmen ausgeschöpft sein und auch eine berufliche Rehabilitation  keinen weiteren Erfolg versprechen!

Voraussetzungen

Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente hat, wer die medizinischen, allgemeinen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Medizinische Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente:

  • Über die medizinischen Voraussetzungen wird aufgrund der Krankheitsunterlagen, Arztanfragen, Gutachter und eventuell während einer Reha-Maßnahme entschieden. Die tägliche Arbeitsfähigkeit muss unter 6 h liegen. 

Allgemeine Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente:

  • Renteneintrittsalter zur Altersrente noch nicht erreicht
  • alle Rehamassnahmen vollumfänglich ausgeschöpft
  • Leistungsfähigkeit liegt unter 6 h täglich

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente:

  • Wartezeit von 5 Jahren – 5 Jahre beitragspflichtige Zahlungen – muss erfüllt sein. (für die Wartezeit gibt es verschiedenen anrechenbare Zeiten, z. B. Erziehungszeiten, Ausbildung, usw., das müsst Ihr mit Eurem individuellen Fall vergleichen)
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit.

Art der Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Patient*In nicht mehr als zwischen 3 und 6 Stunden täglich (5 Werktage) auf nicht absehbare Zeit arbeiten kann.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Patient*In weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Der Antrag ist bei dem zuständigem Versicherungsträger zu stellen. Wer für Euch zuständig ist, könnt Ihr hier rausfinden.

Rentenbeginn

Wird dem Rentenantrag stattgegeben, liegt der Rentenbeginn bei einer unbefristeten Erwerbsminderung bei Eintritt der Erwerbsminderung, d. h. die Rente wird auch rückwirkend gewährt.
Ist die Erwerbsminderung dagegen befristet beginnt die Rente frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Rentenhöhe

Die Höhe der ggf. bewilligten Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Höhe der einbezahlten Rentenbeiträge, nach der Zeit der Beitragszahlung und dem aktuellen Rentenwert. Einen Richtwert findet Ihr in der Renteninformation, die Ihr jährlich zugeschickt bekommen solltet.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Rente halb so hoch, wie bei einer vollen EM-Rente, da davon ausgegangen wird, dass man noch teilweise arbeiten gehen kann.

Hinzuverdienst

Volle EM-Rente: bis zu 6.300 Euro/Jahr, darüber hinausgehende Einkünfte werden mit 40% angerechnet.

Teilweise EM-Rente: muss im Einzelfall vom Rentenversicherungsträger berechnet werden!

Jede Erwerbstätigkeit muss dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden!

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten kann die EM-Rente gekürzt oder gar gestrichen werden.

Befristung

Normalerweise wird eine EM-Rente befristet gewährt für maximal 3 Jahre.

Einen Verlängerungsantrag müsst Ihr 4 Monate vor Ablauf der Befristung stellen, der entsprechende Antrag heisst: Weiterzahlungsantrag!

Eine unbefristete EM-Rente wird nur gewährt, wenn medizinisch unwiderruflich festgestellt wird, dass der Gesundheitszustand sich nicht wieder verbessern wird und die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann.

Nahtlosigkeitsregelung

Solltet Ihr in die Verlegenheit kommen, dass Euer Krankengeld ausläuft, Eure EM-Rente aber noch nicht genehmigt ist, könnt Ihr beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit stellen.

Sonderregelungen

Wenn Ihr vor 1961 geboren seit, in einer Werkstatt für Behinderte arbeitender wegen Art und Schwere Eurer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnt, informiert Euch bitte bei Eurem Rentenberater über ggf. gültige Sonderregelungen.

private Berufsunfähigkeitsversicherungen

Falls Ihr eine private Berufsunfähigkeitsversicherung habt: diese zahlt in der Regel, wenn Ihr wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig seit. Die genauen Leistungsbeschreibungen sind jedoch sehr individuell, bitte prüft dazu Euren Vertrag!

Links

www.vdk.de
Sozialverband
Beide Verbände helfen (gegen Beitritt in die Gemeinschaft und Zahlung eines monatlichen Beitrags) bei nahezu allen Fragen sozialen Rechts. Für chronisch Kranke ist die Mitgliedschaft in einer der beiden Vereinigungen sehr zu empfehlen.

Beratungstermine bei der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung berät auch selbst zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Ihr könnt online Termine buchen und bekommt auch eine Mitteilung welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden.

Deutsche Rentenversicherung
Auf den Seiten der  gesetzlichen Rentenversicherung findet Ihr weitere Infos und auch ein paar Broschüren, die sich mit dem Thema befassen.

Erfahrungsberichte zum Thema Rente

Rentenantrag Silke
Alltagsgeschichten: Meine liebste Behörde: BfA

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