Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus – Wie es ist

Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus –  aus der Rubrik Wie es ist

Nach dem Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus wird hier auf der Seite sehr häufig  gesucht.

Viele rechtliche Informationen und Hinweise zum Vorgehen habe ich bereits hier zusammengestellt.

Häufig wird nach der Höhe des GdB bei Lupus gefragt. Das kann man wirklich nicht sagen! Wir sind doch alle sehr unterschiedlich betroffen, mit ganz verschiedenen, sich verändernden Einschränkungen.

Der Grad der Behinderung wird eben nicht an einer bestimmten Diagnose festgemacht, also z. B.  bei Diabetes immer 50 GdB, sondern an den individuellen Einschränkungen des Einzelnen bei der Teilhabe am Alltag.
Deshalb ist es wichtig diese so genau und so eindrücklich wie möglich zu beschreiben, denn diejenige die den Antrag prüft wird sich in der Regel nichts unter Euren Diagnosen vorstellen können. Und gerade bei Erkrankungen wie Kollagenosen, SLE und so weiter unterscheidet sich das Beschwerdebild erheblich bei den Patient*Innen!

Wie es (bei mir) ist

Meine Antragstellung eines Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus 

Ich habe einen GdB von 50 und das war so:

Meinen Antrag habe ich ein dreiviertel Jahr nach der Diagnose von SLE und Myasthenia gravis gestellt. Ich bin da ganz naiv herangegangen, habe mir den Antrag aus dem Internet rausgesucht, ein paar Arztberichte beigelegt und das Formular ausgefüllt. Meine Beschwerden schilderte ich nicht detailliert. Nach drei Monaten bekam ich den Bescheid der Bewilligung eines GdB 30. Und befand das als unzureichend.

Widerspruch

Ich las mich schlau, bekam auch über das Forum Tipps zu Formulierungen und legte einen ausführlichen Widerspruch ein. Dieses Mal fügte ich eine Liste aller Symptome bei und schilderte detailliert, welche Auswirkungen jedes einzelne auf meinen Alltag hat. Zum Beispiel wo mich welche Gelenkschmerzen hindern am normalen Leben teilzunehmen. Das Ganze hatte einen Umfang von anderthalb Din A 4 Seiten.

Ich wartete weitere zwei Monate und bekam nun einen GdB von 50. Für meine Beschwerden und meinen Alltag war und ist das ausreichend. Die Regeln sind streng und was für die Beamten nicht nachvollziehbar (und da fallen viele Beschwerden des Lupus hinein, die einfach zu diffus sind, als das sie nachweisbar wären) ist, wird auch nicht bewilligt. Ich habe damit steuerliche Vergünstigungen, Kündigungsschutz und mehr Urlaub.

Verlängerung des Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus

Der Ausweis war zunächst auf vier Jahre befristet. Nach Ablauf rief ich beim Versorgungsamt an, wie ich zu einer Verlängerung käme. Man teilte mir mit, ich könne einfach vorbei kommen. Ich rückte mit gesammelten Arztbriefen und im Geiste vorformulierten Antworten an. Der Beamte guckte aber nur, ob die Diagnosen noch überein stimmten und stempelte meinen Ausweis mit „unbefristet“ ab – danke :)!

Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus
Mein Ausweis… Das Passfoto ist ohne Worte, aber dafür ist meine – durch die Myasthenie – entgleiste Mimik dort sehr schön zu sehen ;)!

Verschlimmerungsantrag

Inzwischen ist die Liste der Diagnosen gewachsen und fitter bin ich nicht geworden. Da ich aber selbständig arbeite und noch immer keinen Grad von 100 erreichen würde, ist es letztlich egal. Mit einem Verschlimmerungsantrag (der im Amtsdeutsch „Neufeststellungsantrag“ heisst) könnte aber das „unbefristet“ verloren gehen und da bin ich lieber ein bisschen vorsichtig. Wenn es gen Rente geht, werde ich vielleicht noch einen Versuch wagen.

Eure Antragstellung eines GdB

To do

  • alle Arztberichte und Krankenhausberichte sammeln
  • Liste mit Diagnosen und Medikamenten führen
  • Beschwerden zu jeder Diagnose und alltagsbeeinflussende Nebenwirkungen von Medikamenten dokumentieren
  • aufschlüsseln welchen Einfuss auf die tägliche Teilhabe am Leben die Beschwerden haben
  • Hausärztin und Fachärztinnen informieren

Antragstellung

Die Antragstellung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, die Kontaktdaten findet Ihr zum Beispiel hier.

Informiert Eure Hausärzt*in und ggf. auch Fachärzte*Innen über die Antragstellung. Falls Eure Unterlagen nicht ausreichen, werden sie angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Verlängerung

Auch dazu wendet Ihr Euch wieder an das für Euch zuständige Versorgungsamt. Ihr solltet min. 3 Monate vor Ablauf tätig werden.

Hat sich Euer Zustand verschlechtert nehmt Bezug auf Euren Erstantrag und zeigt auf, wo und was sich verschlechtert hat und in welcher Form es Eure Teilhabe am Alltag beeinträchtigt.

Ausweis über den Grad der Behinderung (GdB) bei Lupus

Wird Euer Antrag genehmigt, bekommt Ihr einen Ausweis ausgestellt. Dort ist der Grad Eurer Behinderung mit einer Zahl zwischen 30 und 100 angegeben und ggf. sind dort aus besondere Merkzeichen vermerkt, wie eine aussergewöhnliche Gehbehinderung oder Sinneseinschränkungen.

Der Ausweis ist heute kein grüner Lappen mehr wie auf dem Foto oben, sondern inzwischen im Scheckkartenformat und eine Plastikkarte. Er ist enthält auch Hinweise auf Englisch und es ist ein Lichtbild aufgedruckt, so dass einem Missbrauch vorgebeugt wird.

Nachteilsausgleich bei GdB

Welcher Nachteilsausgleich Euch zusteht ist abhängig von der Höhe des GdB und von den Zusatzmerkmalen.
Möglich sind z. B.:

  • Kündigungsschutz
  • früherer Renteneintritt
  • Zusatzurlaub
  • Eintrittsermässigungen
  • längere Zahlung von Bafög
  • Steuererleichterung

Schwerbehinderung im Ausland

Viele Informationen über den Behindertenpass in Österreich findet Ihr auf der Seite des Sozialministeriums.

Für die Schweiz müsst Ihr Euch an die IV-Stellen der Kantone wenden, eine Liste findet Ihr zum Beispiel hier.

Kommentar verfassen